3.2 Verhinderung und Eindämmung von Gewalt
Die Verhinderung und Eindämmung von Gewalt, insbesondere von Jugendgewalt, ist als wichtiges gesellschaftliches Anliegen allgemein anerkannt. Dies betrifft zum einen die Problematik, dass Kinder und Jugendliche Opfer von Gewalt werden können, und zum anderen, dass sie mitunter – meist gegenüber Altersgenossen – selbst Gewalttätigkeiten verüben. Die eine wie die andere Form der Erfahrung mit Gewalt kann sich belastend auf die weitere soziale Entwicklung der Betroffenen auswirken.