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Dokument-ID: 1253289
7.1 Mitteilungspflichtige Einrichtungen und Personen
Mitteilungspflichtig sind alle Behörden (insbesondere Polizei, Pflegschafts- und Strafgericht) und jene Einrichtungen und Berufsgruppen, die mit Minderjährigen oder mit Erwachsenen in Bezug auf das Kindeswohl arbeiten.