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Dokument-ID: 1140994
4.6 Kinderschutzkonzepte
Der umfassend geregelte Gewaltschutz für Kinder und Jugendliche dient als Ausgangspunkt für den Kinderschutz und die Erstellung von Kinderschutzkonzepten (KSK). Kinder und Jugendliche haben das Recht, vor allen Formen von Gewalt geschützt zu sein. Aus diesem Grund sind auch in allen Bereichen, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, spezifische Maßnahmen notwendig, um diesen Ansprüchen zu entsprechen.