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Neu Dokument-ID: 1103974

Hanita Veljan - Kujtime Rahmani | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4.1 Dokumentation: Muster – Eidesstattliche Erklärung

Generell empfehlen die Autorinnen beim Verdacht von Gewalt gegenüber einem Kind unverzüglich sämtliche Beobachtungen zu dokumentieren, indem Aktenvermerke erstellt werden. Der Aktenvermerk sollte immer mit einem Datum versehen und unterschrieben werden. Es können auch eidesstattliche Erklärungen erstellt werden. Eine wahrheitswidrige eidesstattliche Erklärung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Weiters sollten Kollegen betreffend die Wahrnehmungen informiert und ersucht werden, selbst Beobachtungen anzustellen sowie diese entsprechend zu dokumentieren.

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