1.1 Pflichten von Kindern, Erziehungsberechtigten und pädagogischen Fachkräften in Schulen
Einleitung
Nicht nur pädagogische Fachkräfte, sondern auch Kinder und ihre Erziehungsberechtigten haben diverse Pflichten iZm der Schulpflicht zu erfüllen.
Erziehungsberechtigte sind ua verpflichtet die Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes zu fördern, indem sie es in die Schule schicken bzw das Kind an einem gleichwertigen Unterricht teilnehmen lassen. Die Verweigerung der Erziehungsberechtigten, das Kind die Schule besuchen zu lassen, verletzt das Recht des Kindes auf Bildung, was schlussendlich eine Kindeswohlgefährdung darstellt. • [Fußnote: OGH, 25.9.2018, 2 Ob 136/18s.]