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Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.1 Familienbeihilfe: Allgemeines

Bei der Familienbeihilfe handelt es sich grundsätzlich um eine monatliche Geldleistung für ein Kind, die unabhängig vom Einkommen der Eltern bzw sonst anspruchsberechtigten Personen ist. Grundsätzlich wird die Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres des Kindes ausbezahlt, in Ausnahmefällen auch bis zum 25. Lebensjahr, wobei aber ab Erreichen der Volljährigkeit die Gewährung von Familienbeihilfe im Allgemeinen an das Vorliegen einer Berufsausbildung gebunden ist (vgl dazu noch im Folgenden).

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