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Dokument-ID: 1140983
8.2.1 Im Allgemeinen
§ 186 ABGB normiert in Abs 1, dass jeder Elternteil eines minderjährigen Kindes mit dem Kind eine persönliche Beziehung einschließlich der persönlichen Kontakte zu pflegen hat und verweist in diesem Zusammenhang auch auf § 187 ABGB, der besagt: Das Kind und jeder Elternteil haben das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende persönliche Kontakte. Die persönlichen Kontakte sollen das Kind und die Eltern einvernehmlich regeln.