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Dokument-ID: 1127590
21.3.2 WTBG: Ausbildungserfordernisse an Tagesmütter/-väter und Kindergruppenbetreuungspersonen
Kindergruppenbetreuungspersonen und Tagesmütter/-väter unterliegen der Verpflichtung vor Aufnahme ihrer Tätigkeit die Absolvierung einer Ausbildung gem § 4 WTBVO nachzuweisen.