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Dokument-ID: 1103432
6.2.5 Vergewisserungspflicht
Art 8 Abs 2 DSGVO trägt dem Verantwortlichen unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik auf, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um sich in solchen Fällen zu vergewissern, dass die Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wurde.