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Dokument-ID: 1248527
4.5 Medizinische Praxis in Österreich
Hormontherapie und geschlechtsangleichende Operation
- Hormontherapie: Diese kann bei Jugendlichen in bestimmten Fällen in Betracht gezogen werden, um die Entwicklung sekundärer Geschlechtsmerkmale zu fördern oder zu hemmen. Die Entscheidung sollte immer in enger Absprache mit Fachärzt:innen für Pädiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psycholog:innen getroffen werden.
- Geschlechtsangleichende Operation: Diese wird in der Regel erst nach umfassender psychologischer Begleitung und im Erwachsenenalter in Betracht gezogen. Hierbei sind individuelle Umstände und die Reife des Jugendlichen entscheidend.