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Dokument-ID: 1119251
18.1.1 Asylgesetz
Das AsylG regelt im Wesentlichen die Zu- bzw die Aberkennung des Status von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten an Fremde in Österreich und die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen.