5.2.5 Vernachlässigung
Um zu erkennen, wann ein Kind vernachlässigt wird, muss einem bekannt sein, welche Verpflichtungen Erziehungsberechtigte treffen. Diese haben sich um die Körperpflege, Herstellung, Wahrung und Erhaltung des körperlichen Wohles und Herstellung, Wahrung und Erhaltung der Gesundheit – sohin auch Veranlassung medizinischer Behandlungen – zu kümmern. • [Fußnote: ErlRV 60 BlgNR XIV. GP 24 mwN.] Wenn das Kind in pädagogischer Betreuung ist, haben diese Agenden von den pädagogischen Fachkräften beachtet zu werden.