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Dokument-ID: 1152242
31.4.3 Fernbleiben und Befreiung des Schülers
Die österreichische Schulpflicht knüpft nicht an der Staatsbürgerschaft des Kindes an, sondern an den dauernden Aufenthalt in Österreich. Kinder iSd SchPflG • [Fußnote: Bundesgesetz über die Schulpflicht, StF: BGBl 76/1985 idgF.] sind Minderjährige, die nach Maßgabe des SchPflG schulpflichtig oder zum Besuch einer allgemeinbildenden Pflichtschule berechtigt sind.