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Dokument-ID: 1103403
2 Zivilrechtliche Haftung
Haftungsansprüche im Zivilrecht können aus Rechtsgeschäften oder durch das Gesetz selbst begründet sein. Wenn also ein Minderjähriger einen Kaufvertrag über eine Sache abschließt und seiner Verpflichtung aus dieser Vereinbarung nachkommen muss, liegt ein aus einem Rechtsgeschäft begründeter Haftungsanspruch des Dritten gegenüber dem Minderjährigen vor. Man spricht hier von einer vertraglichen Haftung.