18.5.2 Erwerb der Staatsbürgerschaft
Die österreichische Staatsbürgerschaft wird entweder durch Abstammung • [Fußnote: Vereinfacht dargestellt bedeutet es, dass Kinder die Staatsbürgerschaft mit dem Zeitpunkt der Geburt erwerben, sofern ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt die österreichische Staatsbürgerschaft hatte.] /Legitimation, Verleihung oder aufgrund Anzeige erworben. Beim Erwerb durch Abstammung erwerben prinzipiell Kinder die Staatsbürgerschaft mit dem Zeitpunkt der Geburt, wenn entweder die Mutter oder der Vater österreichischer Staatsbürger ist. Bei einer Adoption besteht ein Anspruch auf Verleihung, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen.