8.6 Familiengerichtshilfe
Mit dem KindNamRÄG 2013 wurde die Familiengerichtshilfe eingeführt. Die Familiengerichtshilfe soll das Gericht in Obsorge- und Verfahren zur Kontaktrechtsregelung unterstützen, zumal Gerichte aufgrund der ihnen vorliegenden Anträge zu entscheiden haben und für sie als Entscheidungsträger aufgrund ihrer Unparteilichkeit keine Möglichkeit außerhalb des Gerichtsverfahrens besteht, mit Parteien und Personen, die mit der Betreuung der Minderjährigen tatsächlich befasst sind und ihr persönliches Umfeld besser kennen, in Kontakt zu treten.