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Dokument-ID: 1103475
2.2 Ausübung einer beruflichen Tätigkeit
Die genannten Mitteilungspflichten setzen zunächst voraus, dass der begründete Verdacht, dass Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder worden sind oder ihr Wohl in anderer Weise erheblich gefährdet ist, sich im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit ergeben.