3.2 Kindesmisshandlung
Auch der Begriff der Kindesmisshandlung umfasst eine Vielzahl an Formen von Gewalt und bedarf daher einer näheren Betrachtung. Moggi versteht • [Fußnote: Moggi, F. (2005). Kindesmisshandlung. In P. F. Schlottke, R. K. Silbereisen, S. Schneider & G. Lauth (Hrsg), Störungen im Kindes- und Jugendalter – Verhaltensauffälligkeiten (S 519–545). Göttingen: Hogrefe.] unter Kindesmisshandlung die „gewaltsame, psychische und/oder physische Beeinträchtigung von Kindern durch Erwachsene. Die Beeinträchtigungen können dabei durch Handlungen (va bei körperlicher und sexueller Misshandlung) und/oder Unterlassung (va bei emotionaler und physischer Vernachlässigung) zu Stande kommen.“ Kavemann und • [Fußnote: Kavemann B. (2013) Zusammenhänge zwischen Gewalt gegen Frauen und Gewalt gegen Kinder – Der Blick der Forschung. In: Kavemann B., Kreyssig U. (eds) Handbuch Kinder und häusliche Gewalt. (2005) Springer VS, Wiesbaden.] Kreyssig beschreiben Kindesmisshandlung als eine „nicht zufällige (bewusst oder unbewusste) gewaltsame Handlung von Eltern, Obsorgeberechtigten oder anderen Erwachsenen, die das Kind psychisch und/oder physisch schädigt, verletzt, in seiner Entwicklung beeinträchtigt oder sogar tötet.“ In den weiteren Ausführungen sind diese beiden Gedankenstrukturen immer gemeinsam zu berücksichtigen, da die Aspekte der gewaltsamen und nicht zufälligen Handlung gerade in der Beantwortung und der Arbeitsweise der Kinderschützer/innen von großer Bedeutung sind.