1.1 Jugendgerichtsgesetz
Das Vorliegen von Schuldfähigkeit ist ein zentrales Element im Strafrecht. Unter Schuldfähigkeit wird die Fähigkeit verstanden, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Beide Elemente müssen zur Tatzeit vorliegen; seelische Zustände, genauso wie das Erreichen bestimmter Altersschwellen des Täters bedingen, ob überhaupt Schuldfähigkeit vorliegt. Aufgrund der verstärkten Berichterstattung der letzten Monate im Zusammenhang mit delinquentem Verhalten Strafunmündiger ist die Thematik Herabsetzung des Alters der Strafunmündigkeit wieder in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt.