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Andrea Zapotoczky | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Übersicht Ausgehzeiten/Aufenthalt an öffentlichen Orten in den einzelnen Bundesländern

Wien

In Wien ist der Aufenthalt an öffentlichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen für Jugendliche wie folgt erlaubt:

  • Jugendliche unter 14 Jahren dürfen sich von 5:00 bis 23:00 Uhr an öffentlichen Orten aufhalten. Zwischen 23:00 und 5:00 Uhr benötigen sie eine Begleitperson.
  • Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen sich von 5:00 bis 1:00 Uhr an öffentlichen Orten aufhalten. Zwischen 1:00 und 5:00 Uhr benötigen sie eine Begleitperson.
  • Für Jugendliche ab 16 Jahren ist ein zeitlich unbegrenzter Aufenthalt an öffentlichen Orten möglich.

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