© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1103291

Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Rechtsfähigkeit – Ende

Die Rechtsfähigkeit endet durch den Tod, dh es wird auf den Hirntod abgestellt.

Der Beweis des Todes wird regelmäßig durch den Arzt festgestellt (ärztlicher Totenschein) und wird im Zentralen Personenstandsregister eingetragen. Die Anzeige des Todes hat spätestens am auf den Todesfall folgenden Werktag zu erfolgen. Sie kann auch an die Personenstandsbehörde am Todesort erfolgen. Gesetzlich sind dazu mehrere Personen verpflichtet, also auch sonstige Personen, die vom Tod aufgrund eigener Wahrnehmungen Kenntnis haben. Sollte die Ausstellung eines Totenscheines nicht möglich sein, dann kann das Gericht vom Tod einer bestimmten Person überzeugt werden. Sollte auch ein solcher Beweis des Todes gem § 21 TEG nicht möglich sein, dann kann nur mehr eine Todeserklärung nach dem Todeserklärungsgesetz 1950 erfolgen. Eine Voraussetzung ist, dass Verschollenheit vorliegen muss. Verschollen ist, wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist. Es dürfen weiters keine Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat oder gestorben ist, sofern nach den Umständen dadurch ernstlich Zweifel am Fortleben begründet werden. Als kurze Formel kann man sich merken: ein unbekannter Aufenthalt, ernsthafte Zweifel am Überleben und die nachrichtenlose Abwesenheit. Zusätzlich muss auch eine gewisse Dauer der Verschollenheit vorliegen. Die Todeserklärung ist deshalb von Bedeutung, weil sie die Vermutung beinhaltet, dass der Verschollene im Zeitpunkt, der im Beschluss festgestellt wird, gestorben ist, was wiederum die Erbfolge auslöst. Solange jedoch ein Verschollener nicht für tot erklärt wird, besteht die Vermutung, dass der Verschollene noch am Leben ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Kinder- und Jugendschutz in unserem Shop! Zum Shop