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Darius Kaviani | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.5.4 Sanktionen nach dem DSG

Eine Verwaltungsstrafbestimmung findet sich in § 62 DSGVO wieder. Nach dieser Norm begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu EUR 50.000,– zu ahnden ist, wer

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