7.1 Verfassungsmäßigkeit der ex lege-Beendigung des Schulbesuchs nach § 45 Abs 5 SchUG
Ex lege-Abmeldung vom Schulbesuch bei ungerechtfertigtem Fernbleiben
Aus dem Sachverhalt
Den Anträgen des BVwG lagen zwei Fälle zugrunde, in denen Schülerinnen bzw Schüler einer höheren Schule nach mehrfachem ungerechtfertigten Fernbleiben vom Unterricht von der Schule als ex lege abgemeldet galten. In beiden Fällen hatten die Schulleitungen die Betroffenen schriftlich aufgefordert, die aufgetretenen Fehlzeiten innerhalb einer Woche durch geeignete Mitteilung zu rechtfertigen. Als eine ausreichende Rechtfertigung ausblieb, wurden die Schülerinnen bzw Schüler als vom Schulbesuch abgemeldet behandelt und die Wiederaufnahme nur mehr nach Maßgabe des § 45 Abs 5 SchUG geprüft.