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Dokument-ID: 1103329
1.6 Beginn/Ende
Die Aufsichtspflicht beginnt grundsätzlich 15 Minuten vor Beginn des Unterrichts, besteht während des gesamten Unterrichts und der Schulpausen und endet mit dem Verlassen der Schule unmittelbar nach dem Unterricht. Als unmittelbar nach dem Unterricht gelegen, wird eine Zeitspanne von rd 15 Minuten verstanden.