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Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.1 Misshandlung, Quälen, Vernachlässigen

Misshandlung, Quälen, Vernachlässigen und (schwerer) sexueller Missbrauch umfassen die Tatbestandelemente der §§ 83 ff, 92, 206 und 207 StGB (ErläutRV 2191 dB XXIV. GP 28). Hier zielt das Gesetz zunächst auf die Tatbestände betreffend Körperverletzung, schwere Körperverletzung und Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen ab (§§ 83 ff StGB).

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