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Dokument-ID: 1103325
1.3 Wen trifft eine Aufsichtspflicht?
Primär sind die Eltern für ihre Kinder aufsichtspflichtig, grundsätzlich kann aber auch jede andere Person aufsichtspflichtig werden. So können Eltern zB auch Dritten – etwa den Großeltern oder anderen geeigneten Personen – die Aufsichtspflicht übertragen. Oft werden Kinder auch von ihren Geschwistern beaufsichtigt.