1 Einleitung
Möchte man sich dem Thema Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung nähern, ist es in einem ersten Schritt wichtig die Materie zu verstehen, in der diese beiden zusammenhängenden Begriffe ihren Ursprung finden: die Kinderrechte. Die Kinderrechte sind als Sonderform der Menschenrechte Teil eines universellen Konzepts, das als einziges Wertesystem mit Anspruch auf universelle Geltung angesehen werden kann. • [Fußnote: Nowak, Einführung in das internationale Menschenrechtssystem (2002), S 13.] Die Kinderrechte sollen den Fokus auf die Sicht der Kinder und Jugendlichen lenken, diese ernst nehmen und die ihnen zustehenden Rechte einfordern.