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Dokument-ID: 1172432
18.2 4 Ob 208/17t
Der Entscheidung 4 Ob 208/17t lag folgender Sachverhalt zugrunde: der Erstkläger und die Zweitklägerin sind miteinander verheiratet. Die während dieser Ehe geborene Drittklägerin ist, wie sich erst nach über 20 Jahren herausstellte, nicht ihr leibliches Kind.