3.5 Ansprüche aus Schenkungen
Häufig möchten die ehemaligen Partner auch die während der Lebensgemeinschaft gemachten Schenkungen zurückfordern, sodass Ansprüche gem §§ 938 ff ABGB denkbar sind. Nicht selten ist jedoch unklar, ob zwischen Lebensgefährten eine Zuwendung als freigiebige Schenkung zu qualifizieren ist oder damit ein bestimmter Zweck verfolgt wird. Ist der Leistungszweck nicht für beide Teile erkennbar, so liegt im Zweifel eine Schenkung vor; damit erfolgt gleichzeitig eine „Negativ-Abgrenzung“ zu den bereicherungsrechtlichen Rückforderungsansprüchen gem § 1435 ABGB.