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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.4 Regelbedarfssätze

In der Regel basiert die Höhe der Unterhaltsleistungen für Kinder nach einer Trennung der Eltern auf einem gerichtlichen Urteil, einem Vergleich oder wird behördlich festgesetzt. In Fällen, in denen eine solche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die entsprechenden Regelbedarfssätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfssätze werden jährlich zum 1. Januar angepasst.Die neuen Regelbedarfsätze (Durchschnittsbedarfsätze für Unterhaltsleistungen), die insbesondere für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant sind, betragen im Kalenderjahr 2025 (Beträge in EUR pro Monat):

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