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Dokument-ID: 1102318
4.6 Ehegattenunterhalt nach Scheidung gem § 50 EheG
Allgemeines zum Unterhalt nach § 50 EheG-Scheidung
§ 69 Abs 1 EheG regelt den Ehegattenunterhalt bei einer Scheidung nach § 50 EheG. Die unterhaltsrechtlichen Folgen unterscheiden sich je nachdem, ob ein Schuldausspruch erfolgt ist oder nicht.