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Dokument-ID: 1076862
1.1 Checkliste Betretungs- und Annäherungsverbot SPG
Ein Betretungs- und Annäherungsverbot nach § 38a SPG setzt voraus, dass
- aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen eines vorangegangenen gefährlichen Angriffes, anzunehmen ist (Gefährlichkeitsprognose),
- dass ein Mensch (= Gefährder)
- einen gefährlichen Angriff
- auf Leben, Gesundheit oder Freiheit eines Gefährdeten (gefährdendes Verhalten)
- begeht.