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Dokument-ID: 941121
6.7.1 Stufenklage
Ausgehend von der jüngeren Rechtsprechung zum Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist davon auszugehen, dass auch der in aufrechter Ehe lebende Ehegatte über einen solchen Anspruch verfügt, und zwar aus folgenden Überlegungen: