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Dokument-ID: 895753
11.1.3 Unterhaltsabsetzbetrag
Allgemeine Information
Wer für ein nicht haushaltszugehöriges Kind nachweislich gesetzlichen Unterhalt (Alimente) leistet und keine Familienbeihilfe bezieht, hat zur steuerlichen Entlastung Anspruch auf einen Unterhaltsabsetzbetrag von monatlich EUR 34,00 für das 1. Kind, EUR 51,65 für das 2. Kind bzw EUR 68,14 für jedes weitere Kind.