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Dokument-ID: 1113880
3.2.1 Gesetzliche Pflicht zu einer Vertrauensbeziehung
Das EPG verpflichtet vom Wortlaut her zur umfassenden partnerschaftlichen Vertrauensbeziehung; der OGH tendiert zu der Auffassung, dass die dementsprechende Verpflichtung der eingetragenen Partner (§ 8 Abs 2 EPG) eine Treuepflicht umfasst.