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Dokument-ID: 1113832
2.6.2 Inhalt der Vorausvereinbarung
Die eingetragenen Partner können die künftige Aufteilung der partnerschaftlichen Ersparnisse grundsätzlich inhaltlich frei regeln. Das Aufteilungsgericht ist aber, wenn es ungeachtet der getroffenen Vereinbarung angerufen wird, nicht unbedingt an die Vorausvereinbarung gebunden.