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Dokument-ID: 1198192
8.1.5 Unterhaltsabsetzbetrag
Allgemeines
Unterhaltsverpflichtete bzw Unterhaltsverpflichteter ist, wer für ein nicht haushaltszugehöriges Kind – für das weder der bzw dem Unterhaltsverpflichteten noch ihrem:seinem mit ihr:ihm im selben Haushalt lebende:n (Ehe)Partnerin oder (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird – nachweislich den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) leistet. Im Unterschied zum Kinderabsetzbetrag, wirkt sich der Unterhaltsabsetzbetrag erst im Nachhinein bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung aus.