Neu
Dokument-ID: 1198194
10 Ehe und Erbrecht
Ehegattenerbrecht – Allgemeines
Der überlebende Ehegatte ist gesetzlicher Erbe. Nach Auflösung der Ehe zu Lebzeiten des Verstorbenen steht dem früheren Ehegatten oder eingetragenen Partner weder ein gesetzliches Erbrecht noch das gesetzliche Vorausvermächtnis zu.