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Alexandra Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.6 Gewalt in der Familie – Strafverfahren

Der Begriff Opfer in der StPO

Die österreichische Strafprozessordnung geht im § 65 StPO von einem einheitlichen Opferbegriff aus, welcher sich aufteilt in Opfer, die eine Verletzung ihrer immateriellen Rechte erlitten haben (lit a und b) und in Opfer aufgrund Verletzung materieller Rechte (lit c) „Opfer“ im Sinne dieses Gesetzes ist demnach

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