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Dokument-ID: 1182070
8.2 Voraussetzungen für die Errichtung einer Sterbeverfügung
Schwere Krankheit
Eine Sterbeverfügung kann nur eine Person errichten, die entweder
- an einer unheilbaren, zum Tod führenden Krankheit oder
- an einer schweren, dauerhaften Krankheit mit anhaltenden Symptomen leidet, deren Folgen die betroffene Person in ihrer gesamten Lebensführung dauerhaft beeinträchtigen, wobei für beide Fälle gilt, dass die Krankheit einen für die betroffene Person nicht anders abwendbaren Leidenszustand mit sich bringt.