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Neu Dokument-ID: 895801

Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.2 Schulstartgeld

Seit September 2011 wird mit der Familienbeihilfe ein zusätzlicher Betrag von EUR 100,– als Schulstartgeld ausbezahlt.

Das Schulstartgeld wird für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren (dh ab dem 16. Geburtstag gibt es das Schulstartgeld nicht mehr) gewährt. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

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