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Dokument-ID: 895801
13.2 Schulstartgeld
Seit September 2011 wird mit der Familienbeihilfe ein zusätzlicher Betrag von EUR 100,– als Schulstartgeld ausbezahlt.
Das Schulstartgeld wird für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren (dh ab dem 16. Geburtstag gibt es das Schulstartgeld nicht mehr) gewährt. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.