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Dokument-ID: 1113790
2.4 Partner-Vorweg-Aufteilungsvereinbarungen (allgemein)
Vorweg-Aufteilungsvereinbarungen regeln die künftige Aufteilung
- der Wohnung,
- der partnerschaftlichen Ersparnisse und/oder
- des (sonstigen) partnerschaftlichen Gebrauchsvermögens
- für den Zeitraum nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, wobei die Vereinbarung nicht in ursächlichem Zusammenhang mit konkreter Partnerschaftsauflösungsabsicht steht.