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Dokument-ID: 1071419
2.7 Maßnahmenbeschwerde
Beschwerde nach § 88 Abs 1 SPG
Die Anordnung eines Betretungsverbotes kann als Akt unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Rahmen einer Maßnahmenbeschwerde bei den Landesverwaltungsgerichten angefochten werden (§ 88 Abs 1 SPG).