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Dokument-ID: 871120
6.10 Unterhaltserhöhungsantrag/Unterhaltsherabsetzungsantrag
Da Unterhaltsansprüche stets der Umstandsklausel unterliegen, erlauben wesentliche Änderungen der Verhältnisse auch bei in rechtskräftigen Entscheidungen festgelegten bzw in gerichtlichen Vergleichen vereinbarten Unterhaltsansprüchen eine Neufestsetzung des Unterhaltes. Dementsprechend kann entweder ein Erhöhungs- oder ein Herabsetzungsantrag gestellt werden.