© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 816175

Alexandra Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Verfahren, Gebühren

Relative Anwaltspflicht

Im Verfahren wegen einvernehmlicher Ehescheidung herrscht relative Anwaltspflicht. Dies bedeutet gem § 93 AußStrG, dass sich die Partei zwar selbst vertreten kann, als Bevollmächtigte ansonsten jedoch nur Rechtsanwälte zulässig sind. Die Vertretung beider Parteien durch denselben Rechtsanwalt ist unzulässig, da in Ehesachen und insbesondere bei der Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen einander regelmäßig gegenläufige Interessen der Ehegatten und häufig unterschiedlich starke Positionen im familiären Gefüge gegenüberstehen (siehe dazu Beck in Ehe- und Partnerschaftsrecht, Gitschthaler/Höllwerth, 2. Aufl, §§ 93–96 Außerstreitgesetz, Rz 14).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehe- und Familienrecht in unserem Shop! Zum Shop