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Dokument-ID: 895775
12.1 Mitversicherung
Einleitung
Durch die Mitversicherung haben Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf die Leistungen der Krankenversicherung.
Kinder, die keinen eigenen Krankenversicherungsschutz haben, können beim Hauptversicherten entweder beitragsfrei oder gegen Bezahlung von Beiträgen mitversichert sein, sofern die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.