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Dokument-ID: 1113901
3.2.4 (Keine) Disponibilität
Die Treuepflicht ist grundsätzlich nicht disponibel (ständige Rechtsprechung Rz 1957, 85; JBl 2000, 517); eine einvernehmliche Beschränkung ist nur innerhalb der Grenzen der guten Sitten zulässig. Die Vereinbarung sexueller Freiheit ist jedenfalls wegen Sittenwidrigkeit unwirksam.