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Neu Dokument-ID: 1049345

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.6 Judikaturbeispiele

Einzelfallentscheidungen zur Aufsichtspflicht

Alter des Kindes

Verhalten des Aufsichtspflichtigen

Haftung

Entscheidung

Kleinkind

Keine Überwachung auf Schritt und Tritt

ja

OLG Linz EF 93.544

2 Jahre

Der Aufsichtspflichtige ließ das Kind auf einer Gasse mit äußerst geringer Verkehrsfrequenz und einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h für 10 Sekunden aus den Augen

nein

2 Ob 277/99w

Der Aufsichtspflichtige ließ das Kind in Begleitung des vier Jahre alten Bruders in den eingezäunten Garten, von dem aus man durch ein geschlossenes, aber nicht versperrtes Tor auf die angrenzende Bundesstraße gelangen konnte

nein

2 Ob 133/89 = ZVR 1990/156

Die aufsichtspflichtige Kindergärtnerin traf keine Maßnahmen, um zu verhindern, dass das Kind, das gerade nicht beaufsichtigt werden konnte, an gefährliche, für ältere Kinder gedachte Spielgeräte gelangen konnte

ja

OLG Linz EF 93.548

3 Jahre

Der Aufsichtspflichtige hielt das Kind in der ungewohnten Umgebung einer Werkhalle, deren 4,5 m breites, unmittelbar auf die Straße führendes Tor offen stand, nicht an der Hand

ja

2 Ob 110/98k

Der Aufsichtspflichtige ließ das Kind und die 4 Jahre alte Schwester in 150 m Entfernung an einem Tümpel nahe einer Bundesstraße spielen, wobei meist eine Sichtverbindung bestand; die Kinder hatten dort bereits öfters mit Nachbarkindern gespielt, ohne dass ein Kind jemals die Straße betreten hätte

nein

2 Ob 6/89

Keine ständige Beaufsichtigung, obwohl die Neigung des Kindes, den eigenen Hofbereich zu verlassen und auf den benachbarten Bauernhof zu gehen, bekannt war

ja

2 Ob 154/02i = ZRInfo 2004/131

4 Jahre

Der Aufsichtspflichtige „führte“ das Kind beim Gehen am Straßenrand am Arm, hielt es aber nicht so an der Hand fest, dass es sich nicht losreißen hätte können

nein

2 Ob 230/81 = ZVR 1982/192

Die aufsichtspflichtige Kindergärtnerin gestattete dem Kind, am Spielplatz eine Wippschaukel zu benützen, und hielt sich in 7 bis 8 m Entfernung auf

nein

10 Ob 2441/96k

5 Jahre

Der Aufsichtspflichtige ergriff das Kind, das zuvor bereits unerlaubt den Kinderwagen mit seinem Bruder weggeschoben hatte, nicht an der Hand, obwohl sich auf der 7 m entfernten Bezirksstraße hörbar ein Auto näherte

ja

2 Ob 293/01d

Obwohl den Eltern mehrmaliges Fehlverhalten des Kindes im Straßenverkehr (Fahrradfahren auf der Straße) bekannt war, ließen sie es lediglich unter der Aufsicht der 10-jährigen Schwester auf eine verkehrsberuhigte Einbahnstraße gehen

ja

2 Ob 2027/96v = ZVR 1997/35

Der Aufsichtspflichtige ließ das folgsame Kind für kurze Zeit mit dem Auftrag, auf den 12-jährigen Bruder zu warten und bis dahin nur im Hof des Wohnhauses zu spielen, allein

nein

2 Ob 209/61 = SZ 34/137

Der Aufsichtspflichtige ließ das Kind gemeinsam mit einem etwas älteren Kind in einem Almgebiet 150 m entfernt von seinem Arbeitsplatz in einem Gasthaus unbeaufsichtigt spielen

nein

8 Ob 532/77 = EvBl 1978/52

Beim Verlassen des Eislaufplatzes mit umgehängten Eislaufschuhen wurde das eher temperamentvolle Kind vom Aufsichtspflichtigen nicht an der Hand genommen und angewiesen, besonders vorsichtig zu sein und beim Vorbeigehen nicht an andere Personen anzustreifen

ja

LGZ Wien EF 100.748

Die aufsichtspflichtige Kindergärtnerin unterband das Spielen einer Kindergruppe an einer Rutsche während ihrer vorübergehenden Abwesenheit nicht

ja

1 Ob 8/91

6 Jahre

Keine Überwachung auf Schritt und Tritt bei Fehlen einer konkreten Gefahrenlage

nein

LGZ Wien EF 54.239

Das folgsame Kind, dem eingeschärft worden war, nicht allein auf die Straße zu gehen, wurde beim Spielen im Hof nicht ständig überwacht

nein

8 Ob 162/81 = ZVR 1982/109

Keine ständige Überwachung durch die aufsichtspflichtige Kindergärtnerin während der Verwendung eines Dreirades im Kindergarten

nein

LGZ Wien EF 81.508

Das Kind wurde im Garten des Kindergartens nicht ständig überwacht

nein

LGZ Wien EF 104.731

7 Jahre

Der aufsichtspflichtige Elternteil sperrte das Fahrrad des Kindes während eines Zeitraums, in dem er es nicht ständig beaufsichtigte, nicht weg, weshalb es 100 m vom Wohnhaus entfernt allein auf einer Straße Rad fahren konnte

ja

2 Ob 355/97p

Der Aufsichtspflichtige ließ das Kind beim Radfahren 20 bis 30 m vorausfahren, obwohl die Fahrstrecke für ihn nicht einsehbar war und er wusste, dass die Hinterradbremse des Fahrrades des Kindes nicht funktionierte

ja

2 Ob 124/88

Der Aufsichtspflichtige nahm das Kind bei der Benützung einer Rolltreppe nicht an der Hand und sorgte nicht dafür, dass es sich am Handlauf festhielt

nein

OLG Wien EF 72.173

Unbeaufsichtigtes Spielenlassen des Kindes in etwas größerer Entfernung vom Elternhaus in einer Wohngegend mit ländlichem Charakter

nein

4 Ob 577/83 = ZVR 1984/324

Spielenlassen des Kindes auf einem Bauernhof ohne ständige Beobachtung

nein

3 Ob 35/98p = ZVR 1998/143

Offene Aufbewahrung von Feuerzeugen in der Wohnung auf einem 1,6 m hohen Regal

nein

1 Ob 550/90

8 Jahre

Keine Beaufsichtigung beim Spielen auf einem Kinderspielplatz

nein

OLG Wien EF 104.732

9 Jahre

Der aufsichtspflichtige Lenker ließ das Kind im Auto ohne Verwendung des Sicherheitsgurts mitfahren

ja

7 Ob 41/99a = ZVR 1999/69

Der Aufsichtspflichtige ließ das Kind auf einer Wohnstraße allein Fahrrad fahren (sofern es sich um kein Kinderfahrrad iSd § 2 Abs 1 Z 19 StVO handelte: Verstoß gegen § 65 Abs 1 StVO)

ja

2 Ob 346/97i

Die Eltern sperrten das Fahrrad des Kindes ab, versteckten jedoch den Schlüssel nicht, wobei das Kind das Verbot, allein Rad zu fahren, bisher befolgt hatte

nein

LGZ Wien EF 72.174

Der Aufsichtspflichtige ging dem Kind beim Radfahren auf einem Donauinsel-Radweg in einer Entfernung von 100 m nach und schritt nicht ein, obwohl das Kind nur mit einer Hand fuhr und sich immer wieder umdrehte

ja

OLG Wien ZVR 2007/55 (Kathrein)

Die Eltern warnten ihr Kind nicht vor möglichen Gefahrenquellen in dem Familienhotel, nach denen sie selbst erst suchen hätten müssen (hier: in geschlossenem Zustand schwer erkennbare, nicht aus Sicherheitsglas gefertigte Glasschiebetür, gegen die das Kind rannte)

nein

4 Ob 211/07v = Zak 2008/166

Alleinlassen des Kindes während des Teekochens in der Küche

ja

10 Ob 229/02b

Überlassung eines kleinen Taschenmessers

nein

7 Ob 140/05x = ZRInfo 2005/367

Erlaubnis zur unbeaufsichtigten Zündung von 3 cm langen Feuerwerkskörpern der Klasse I („Feuer-Wespen“) im bebauten Gebiet

nein

3 Ob 128/04a = ZRInfo 2004/472

Auf dem Bauernhof wurden eine Benzinkanne in der unversperrten Garage und Zündhölzer in der Küchenkredenz verwahrt, weshalb das Kind Zugang erlangen konnte

nein

OLG Wien EF 33.755

Der Aufsichtspflichtige gestattete die Mitnahme eines Bogens zum unbeaufsichtigten Spielen auf einem Kinderspielplatz

ja

6 Ob 364/66 = JBl 1967, 431

10 Jahre

Das Kind hielt sich um 15:00 Uhr allein auf der Straße auf, wobei keine besonderen Gründe für die Notwendigkeit der Beaufsichtigung sprachen

nein

LGZ Wien EF 78.510

Der begleitende (Groß)Elternteil ließ das Kind den frei zugänglichen Böschungsbereich eines Rückhaltebeckens betreten, dessen Instabilität auch für einen sorgfältigen Menschen nicht erkennbar war

nein

1 Ob 238/05i (s auch 2 Ob 47/01b = JBl 2002, 250)

Skifahren oder Snowboarden ohne unmittelbare Beaufsichtigung (jedoch abhängig von Pistenkenntnis, fahrerischem Können und bisherigem Verhalten)

nein

OLG Innsbruck ZVR 2006/65

Der beaufsichtigende Elternteil ließ das „brave“ Kind mit einem gleichaltrigen Kind allein, um auf dem Bauernhof das Vieh zu versorgen; er ging davon aus, dass die Kinder ins Wohnhaus gehen werden; diese verschafften sich jedoch Zugang zur Werkstatt und verletzten sich mit einem von dort geholten Holzbohrer

nein

1 Ob 161/05s

Keine ständige Anwesenheit des Aufsichtspflichtigen in unmittelbarer Nähe der Schaukel, die von einer Kindergruppe für die gewohnten Schaukelspiele genutzt wurde

nein

LGZ Wien EF 75.434

11 Jahre

Alleinlassen des Kindes im Pkw während einer kurzen Fahrtunterbrechung

nein

LGZ Wien EF 72.179

12 Jahre

Der Aufsichtspflichtige untersagte dem Kind nicht, mit dem Fahrrad auf dem Gehsteig zu fahren, obwohl ihm diese Absicht bekannt war

ja

OLG Wien EF 93.550

Keine Überwachung in Bezug auf die Anordnung, nur in einem leichter befahrbaren Bereich Bob zu fahren, wobei der Aufsichtspflichtige aufgrund des bisherigen Verhaltens des Kindes von der Befolgung ausgehen konnte

nein

OLG Wien EF 100.742

13 Jahre

Keine Überwachung auf Schritt und Tritt bei Fehlen einer konkreten Gefahrenlage

nein

OLG Wien EF 63.248

Keine ständige Beobachtung durch den aufsichtspflichtigen Elternteil (hier: das Kind lief während einer Schulpause von der Schule weg)

nein

7 Ob 29/94

14 Jahre

Keine unmittelbare Beaufsichtigung des Kindes in der Freizeit im ländlichen Bereich

nein

OLG Wien EF 81.498

Der aufsichtspflichtige Elternteil traf keine Maßnahmen, um zu verhindern, dass sein Sohn über den Festnetzanschluss Mehrwertdienste anrufen kann

nein

BGHS Wien KRES 10/133b

Aufbewahrung einer Pistole samt Munition im versperrten Fach einer Anrichte, zu dem der Minderjährige Zugang erlangte, weil – was der Aufsichtspflichtige nicht wusste, aber auch nicht überprüft hatte – zum Aufsperren auch Schlüssel der anderen Schlösser der Anrichte verwendet werden konnten

ja

5 Ob 293/70 = SZ 44/8

15 Jahre

Obwohl sie wusste, dass sich ihr Sohn eine Schreckschusspistole zur Verwendung am Silvesterabend beschafft hatte, verbot ihm die Mutter trotz Verweigerung der Herausgabe nicht, an diesem Tag die Wohnung zu verlassen; weiters verständigte sie auch nicht den anwesenden Vater, „von dem Abhilfe zu erwarten war“

ja

1 Ob 275/01z

?

Mitfahrenlassen des Kindes mit dem erkennbar alkoholisierten anderen Elternteil in einem Fahrzeug

ja

2 Ob 26/02s = ZVR 2003/45

Das Kind spielte mit fremden Kindern mit einer durch Bruch scharfkantig gewordenen Frisbee-Scheibe; der aufsichtspflichtige Elternteil versuchte, das Spiel durch mehrere Aufforderungen und Nachgehen nach der Scheibe zu beenden, hatte damit aber keinen Erfolg

nein

9 Ob 74/98t

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