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Dokument-ID: 816198
8.3 Regelbedarfsätze
Die Regelbedarfsätze sind für die Geltendmachung des Unterhaltsabsetzbetrages, welcher in § 33 Abs 4 Z 3 EStG geregelt ist, von Bedeutung. Diese werden jährlich per Erlass vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzt.