9.7 Pensionssplitting
Allgemeines/gesetzliche Regelung
§ 14 Allgemeines Pensionsgesetz (APG) regelt die Übertragung von Gutschriften bei Kindererziehung.
Mit der seit 1. Jänner 2017 geltenden Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings für Zeiten der Kindererziehung wurde in der österreichischen Sozialversicherung erstmalig ein vollkommen neuer Weg beschritten, über den bereits lange Zeit davor eingehend diskutiert wurde. Durch diese Maßnahme sollte ein weiterer Schritt zu dem in der Regierungserklärung für die XXII. Legislaturperiode vorgesehenen Ausbau einer eigenständigen Pensionsversorgung der Frauen gesetzt werden.